Natura 2000 / EU-FFH-Richtlinie: Naturschutzfachliche Kartierungsarbeiten auf dem TrÜbPl 'Altmark'
Thema:
FFH- und Biotopkartierung auf dem 'Truppenübungsplatz Altmark' (FFH-Gebiet Nr. 235 und Vogelschutzgebiet Nr. 12) sowie der FFH-Gebiete 'Colbitzer Lindenwald' (Nr. 029) und 'Kleingewässer westlich Werlberge' (Nr. 280) im Rahmen der europäischen Fauna-Flora-Habitatrichtlinie und Vogelschutzrichtlinie
Ansprechpartner:
Kurzbeschreibung:
- Erhebung der Grundlagendaten für die vom Land Sachsen-Anhalt an die EU gemeldeten FFH-Gebiete (FFH-Lebensraumtypen (LRT) -Kartierung, flächendeckende Biotopkartierung, Kartierung von ausgewählten Anhang-Arten der FFH-RL)
- Erstellung von Managementplänen
- GIS- und Kartographie-Arbeiten sowie Back-Office-Leistungen
Auftraggeber:
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bundesforsten) sowie das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das 'Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt' (LAU) / Obere Naturschutzbehörde
Umsetzungszeitraum:
Juli 2010 bis Oktober 2013
Details / Beschreibung:
Im Rahmen der gewonnenen EU-Ausschreibung 'Naturschutzfachliche Kartierungsarbeiten im Bereich des Truppenübungsplatzes Altmark’ leistet GISCON die Kartierungs-, GIS- und Kartographie-Arbeiten für eine Fläche von insgesamt 23.000 ha. Das bearbeitete Gebiet umfasst u.a. die drei FFH-Gebiete 'Colbitz-Letzlinger Heide', 'Colbitzer Lindenwald' sowie die 'Kleingewässer westlich Werlberge'.
Als Generalunternehmer übernimmt GISCON neben Projektleitung und Projektmanagement die umfassenden Back-Office-Leistungen für sämtliche Kartierungs- und Erfassungs-Arbeiten vor Ort.
In Zusammenarbeit mit unserem Partner Arbeitsgruppe Land & Wasser (ALW), mehreren Subunternehmen und eigenen Angestellten wird auch die Kartierung und Erstellung von Managementplänen durchgeführt. Dazu gehören:
Unser eigener Projekt-Schwerpunkt sind vielfältige GIS- und Kartographie-Arbeiten, wie:
Hintergrund: FFH-Richtlinie / Natura 2000:
"In der Europäischen Union wurde 1992 beschlossen ein Schutzgebietsnetz (Natura 2000) aufzubauen, welches dem Erhalt wildlebender Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume dient. Das Netz Natura 2000 besteht aus den Gebieten der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie, vom 21. Mai 1992, 92/43/EWG) und der Vogelschutzrichtlinie (vom 2. April 1979, 79/409/EWG). Die FFH-Gebiete werden auch als Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) bzw. Special Areas of Conservation (SAC) bezeichnet. Die Vogelschutzgebiete werden als besondere Schutzgebiete bzw. Special Protected Areas (SPA) bezeichnet. Sie werden nach EU-weit einheitlichen Standards ausgewählt und unter Schutz gestellt. Verschiedene Anhänge dieser Richtlinien führen Arten und Lebensraumtypen auf, die besonderers schützenswert sind und deren Erhalt durch das Schutzgebietssystem gesichert werden soll. Das kohärente Netz Natura 2000 umfasst die im Rahmen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie gemeldeten Gebiete. …" [Zitat aus: http://www.ffh-gebiete.de/natura2000/grundlagen/].
"Die FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten in Art. 11 zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V) von europäischem Interesse.
…Das Monitoring in den Mitgliedstaaten soll Daten liefern, die Aussagen über deren Erhaltungszustand auf Ebene der biogeografischen Regionen erlauben… ." [Zitat aus: http://www.bfn.de/0315_ffh_richtlinie.html].
Als Generalunternehmer übernimmt GISCON neben Projektleitung und Projektmanagement die umfassenden Back-Office-Leistungen für sämtliche Kartierungs- und Erfassungs-Arbeiten vor Ort.
In Zusammenarbeit mit unserem Partner Arbeitsgruppe Land & Wasser (ALW), mehreren Subunternehmen und eigenen Angestellten wird auch die Kartierung und Erstellung von Managementplänen durchgeführt. Dazu gehören:
- Flächendeckende Biotop- und Lebensraumtypenkartierung des Truppenübungsplatzes Altmark (Waldfunktionsflächen und Offenland),
- Kartierung von ausgewählten Anhang-Arten der FFH-RL (Käfer und Amphibien),
- Erarbeitung von naturschutzfachlichen Maßnahmenvorschlägen (Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen sowie Entwicklungsmaßnahmen) für das gesamte Gebiet, sowie die
- Erstellung der Managementpläne für den 'Colbitzer Lindenwald' und die 'Kleingewässer westlich Werlberge'.
Unser eigener Projekt-Schwerpunkt sind vielfältige GIS- und Kartographie-Arbeiten, wie:
- Datenaufbereitung (z.B. Erstellung von zentralen Raster / TK- und Luftbildkatalogen sowie eines normierten Oberflächenmodells aus LIDAR-Daten; Umprojektion, Aufbereitung und Übernahme der vorhandenen Vektordaten sowie Schutzgebietsgrenzen und Artinformationen)
- Analyse und Vorinterpretation der Luftbilder
- Erstellung von kleinmaßstäblichen Arbeitskarten (ca. 1.000 Exemplare, Erstellung und Ausgabe mit GISCON KTS) auf Basis hochauflösender CIR-Luftbilder
- Georeferenzierung der Arbeitskarten, Digitalisierung und Attributierung in einer zentralen Geo-Datenbank
- Übernahme der Art-, Biotop- und Lebensraumtypen-Informationen in die verschiedenen Fachdatenbanken (BKBU, BIOLRT, WINART)
- fortlaufende Qualitätskontrolle
- Erstellung, Produktion und Konfektionierung von hochqualitativen Endkarten sowie Berichten (Managementpläne, statistische Auswertung)
- Datenabgabe in unterschiedlichen Projektionssystemen an die verschiedenen Auftraggeber
Hintergrund: FFH-Richtlinie / Natura 2000:
"In der Europäischen Union wurde 1992 beschlossen ein Schutzgebietsnetz (Natura 2000) aufzubauen, welches dem Erhalt wildlebender Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume dient. Das Netz Natura 2000 besteht aus den Gebieten der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie, vom 21. Mai 1992, 92/43/EWG) und der Vogelschutzrichtlinie (vom 2. April 1979, 79/409/EWG). Die FFH-Gebiete werden auch als Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) bzw. Special Areas of Conservation (SAC) bezeichnet. Die Vogelschutzgebiete werden als besondere Schutzgebiete bzw. Special Protected Areas (SPA) bezeichnet. Sie werden nach EU-weit einheitlichen Standards ausgewählt und unter Schutz gestellt. Verschiedene Anhänge dieser Richtlinien führen Arten und Lebensraumtypen auf, die besonderers schützenswert sind und deren Erhalt durch das Schutzgebietssystem gesichert werden soll. Das kohärente Netz Natura 2000 umfasst die im Rahmen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie gemeldeten Gebiete. …" [Zitat aus: http://www.ffh-gebiete.de/natura2000/grundlagen/].
"Die FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten in Art. 11 zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V) von europäischem Interesse.
…Das Monitoring in den Mitgliedstaaten soll Daten liefern, die Aussagen über deren Erhaltungszustand auf Ebene der biogeografischen Regionen erlauben… ." [Zitat aus: http://www.bfn.de/0315_ffh_richtlinie.html].