GEODAVE® Lärm
Die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie wird in Niedersachsen durch das GAA Hildesheim, Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung und Gefahrstoffe (ZUS LG), betreut. Für die Berechnung der Immissionspläne notwendige Gebäude- und Straßendaten werden über ein Beteiligungsverfahren direkt durch die betroffenen Kommunen erfasst. Die Erfassung und Vervollständigung der Daten erfolgt über das WebGIS GEODAVE® Lärm, basierend auf dem Produkt GEODAVE® Client Client der Firma GISCON Geoinformatik GmbH.
Die ZUS LG stellt über GEODAVE Lärm den zentral erhobenen Datenbestand (Straßen, Gebäude (ALK), Schallschutzbauwerke) als Ausgangsdaten zur Verfügung. Die Gemeinden kontrollieren und vervollständigen diese Daten.
Straßendaten
Vorhandene Geometrien und deren Attributierung werden kontrolliert. Insbesondere bezüglich der innergemeindlichen Straßen liegen zentral so gut wie keine Informationen hinsichtlich der Schallemissionsrelevanten Eigenschaften (Geschwindigkeit, Verkehrszählungsdaten, Straßenbelag etc.) vor.
Der zentrale Datenbestand enthält nur die für die Erfassung der Daten für die jeweils aktuelle Stufe der EU-Umgebungslärmrichtlinie relevanten Straßen, wobei es den Gemeinden freigestellt ist, weitere Straßen in das System einzupflegen.
Gebäudedaten
Vorhandene Geometrien und ihre Attributierung werden kontrolliert. Insbesondere wird hier die Gebäudehöhe kontrolliert und es werden ggf. in den amtlichen Daten noch nicht eingepflegte Neubauten und Baulücken nachgepflegt.
Schallschutzbauwerke
Vorhandene Geometrien und ihre Attributierung werden kontrolliert. Neben der Höhe der Schallschutzbauwerke geht es hierbei vor allem um die Nacherfassung vorhandener Schallschutzbauwerke, da diese in Landesdatenbeständen nur unzureichend erfasst und gepflegt werden.
Zugriffsrechte für die einzelnen Gemeinden werden über GEODAVE® Admin verwaltet. GEODAVE® Admin erlaubt die feingranulare Kontrolle der Zugriffsrechte bis auf Feldebene. Über Editier-Regeln wird festgelegt, in welchem räumlichen Bereich der Nutzer Daten bearbeiten darf. Hierüber ist jeder Gemeinde / Samtgemeinde ihr Zuständigkeitsgebiet zugeteilt.