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ArcView-SchnittstellenALK/ATKIS-ReaderDer ALK/ATKIS-Reader wurde ursprünglich entwickelt, um EDBS-Dateien der amtlichen Vermessungsverwaltungen in das ArcView Shapefile-Format zu konvertieren. Die Funktionalitäten von ArcView erlauben anschließend eine sinnvolle Visualisierung und Analyse der Ergebnisse und die weitere Bearbeitung der Datenbankeinträge, die die Attributinformationen der EDBS- Datei aufnehmen (Objektart, Attributtyp, Attributwert u.a.). Die Eingabedateien mit ALK- bzw. ATKIS-Daten müssen den amtlichen EDBS-Formatbeschreibungen genügen. Vor der eigentlichen Umsetzung können aus der EDBS- Eingabedatei bestimmte Informationen ausgewählt werden, um diese anschließend selektiv umzuwandeln. Über eine räumliche Auswahl wird in der Voransicht der EDBS-Datei ein rechteckiger Bereich eingestellt, der das umzusetzende Gebiet umfaßt. Werden nur bestimmte Informationen wie z.B. Verkehrswege oder einzelne Nutzungsarten der Flächen benötigt, wird eine Liste der gewünschten Objektarten vorgegeben. Nur diese Objekte werden dann auch in das Shapefile-Format überführt. Die geometrische Integrität und die logische Konsistenz der Daten werden während der Umsetzung geprüft und etwaige Unstimmigkeiten in einer dBase-Protokolldatei abgelegt. Daraus lassen sich alle betroffenen Objekte anzeigen und in ArcView visuell überprüfen. Eine weitere wichtige Option stellt die Möglichkeit dar, mehrere EDBS-Dateien gleichzeitig in Form eines sog. "Datenkonvois" in einem Arbeitsschritt umsetzen zu lassen. Neben der eben beschriebenen Version (3 Standard) wurden mittlerweile weitere Versionen des ALK/ATKIS-Readers entwickelt:
Allen Versionen ist gemeinsam, daß neben der eigentlichen Konvertierungssoftware eine ArcView-/ArcMAP-Extension Bestandteil des Produkts ist, mit der die umgesetzten Daten geladen und nach amtlichen Vorgaben visualisiert werden können. Die Extensions sind auch als eigenständige Produkte zu erwerben. Der ALK/ATKIS-Reader ist unter den Betriebssystemen Windows NT, Windows 2000 und Windows XP lauffähig. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. |
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