| Thema: | FFH- und Biotopkartierung auf dem 'Truppenübungsplatz Altmark' (FFH-Gebiet Nr. 235 und Vogelschutzgebiet Nr. 12) sowie der FFH-Gebiete 'Colbitzer Lindenwald' (Nr. 029) und 'Kleingewässer westlich Werlberge' (Nr. 280) im Rahmen der europäischen Fauna-Flora-Habitatrichtlinie und Vogelschutzrichtlinie | |
| Ansprechpartner: | GISCON geo.engineering.gmbh | |
| Kurzbeschreibung: |
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| Auftraggeber: | Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bundesforsten) sowie das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das 'Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt' (LAU) / Obere Naturschutzbehörde | |
| Umsetzungszeitraum: | Juli 2010 bis Oktober 2013 | |
| Details / Beschreibung: | Im Rahmen der gewonnenen EU-Ausschreibung 'Naturschutzfachliche Kartierungsarbeiten im Bereich des Truppenübungsplatzes Altmark’ leistet GISCON die Kartierungs-, GIS- und Kartographie-Arbeiten für eine Fläche von insgesamt 23.000 ha. Das bearbeitete Gebiet umfasst u.a. die drei FFH-Gebiete 'Colbitz-Letzlinger Heide', 'Colbitzer Lindenwald' sowie die 'Kleingewässer westlich Werlberge'. Als Generalunternehmer übernimmt GISCON neben Projektleitung und Projektmanagement die umfassenden Back-Office-Leistungen für sämtliche Kartierungs- und Erfassungs-Arbeiten vor Ort. In Zusammenarbeit mit unserem Partner Arbeitsgruppe Land & Wasser (ALW), mehreren Subunternehmen und eigenen Angestellten wird auch die Kartierung und Erstellung von Managementplänen durchgeführt. Dazu gehören:
Unser eigener Projekt-Schwerpunkt sind vielfältige GIS- und Kartographie-Arbeiten, wie:
Hintergrund: FFH-Richtlinie / Natura 2000: "In der Europäischen Union wurde 1992 beschlossen ein Schutzgebietsnetz (Natura 2000) aufzubauen, welches dem Erhalt wildlebender Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume dient. Das Netz Natura 2000 besteht aus den Gebieten der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie, vom 21. Mai 1992, 92/43/EWG) und der Vogelschutzrichtlinie (vom 2. April 1979, 79/409/EWG). Die FFH-Gebiete werden auch als Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) bzw. Special Areas of Conservation (SAC) bezeichnet. Die Vogelschutzgebiete werden als besondere Schutzgebiete bzw. Special Protected Areas (SPA) bezeichnet. Sie werden nach EU-weit einheitlichen Standards ausgewählt und unter Schutz gestellt. Verschiedene Anhänge dieser Richtlinien führen Arten und Lebensraumtypen auf, die besonderers schützenswert sind und deren Erhalt durch das Schutzgebietssystem gesichert werden soll. Das kohärente Netz Natura 2000 umfasst die im Rahmen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie gemeldeten Gebiete. …" [Zitat aus: http://www.ffh-gebiete.de/natura2000/grundlagen/]. "Die FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten in Art. 11 zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V) von europäischem Interesse. …Das Monitoring in den Mitgliedstaaten soll Daten liefern, die Aussagen über deren Erhaltungszustand auf Ebene der biogeografischen Regionen erlauben… ." [Zitat aus: http://www.bfn.de/0315_ffh_richtlinie.html]. |
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