| Thema: | FFH- und Biotopkartierung auf dem 'Truppenübungsplatz Altmark' (FFH-Gebiet 235 und Vogelschutzgebiet Nr. 12) und der FFH-Gebiete Nr. 029 'Colbitzer Lindenwald' und Nr. 280 'Kleingewässer westlich Werlberge' im Rahmen der europäischen Fauna-Flora-Habitatrichtlinie Vogelschutzrichtlinie. | |
| Ansprechpartner: | GISCON geo.engineering.gmbh | |
| Kurzbeschreibung: | Erhebung der Grundlagendaten für die vom Land Sachsen-Anhalt an die Eu gemeldeten FFH-Gebiete 'Colbitz-Letzlinger Heide' (Nr. 235), 'Colbitzer Lindenwald' (Nr. 029), 'Kleingewässer westlich Werlberge' (Nr. 280) durch eine FFH-Lebensraumtypen (LRT-)kartierung sowie einer flächendeckenden Biotopkartierung. Des Weiteren Kartierung von ausgewählten Anhang-Arten der FFH-RL, vorgegeben durch das Land Sachsen-Anhalt. |
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| Auftraggeber: |
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| Umsetzungszeitraum: | Juli 2010 bis Oktober 2013 | |
| Details / Beschreibung: | "In der Europäischen Union wurde 1992 beschlossen ein Schutzgebietsnetz (Natura 2000) aufzubauen, welches dem Erhalt wildlebender Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume dient. Das Netz Natura 2000 besteht aus den Gebieten der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie, vom 21. Mai 1992, 92/43/EWG) und der Vogelschutzrichtlinie (vom 2. April 1979, 79/409/EWG). Die FFH-Gebiete werden auch als Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) bzw. Special Areas of Conservation (SAC) bezeichnet. Die Vogelschutzgebiete werden als besondere Schutzgebiete bzw. Special Protected Areas (SPA) bezeichnet. Sie werden nach EU-weit einheitlichen Standards ausgewählt und unter Schutz gestellt. Verschiedene Anhänge dieser Richtlinien führen Arten und Lebensraumtypen auf, die besonderers schützenswert sind und deren Erhalt durch das Schutzgebietssystem gesichert werden soll. …Das kohärente Netz Natura 2000 umfasst die im Rahmen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie gemeldeten Gebiete. …" [Zitat aus: http://www.ffh-gebiete.de/natura2000/grundlagen/] "Die FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten in Art. 11 zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V) von europäischem Interesse. …Das Monitoring in den Mitgliedstaaten soll Daten liefern, die Aussagen über deren Erhaltungszustand auf Ebene der biogeografischen Regionen erlauben… ." [Zitat aus: http://www.bfn.de/0315_ffh_richtlinie.html] |
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